Smartphone-Nutzung

DEIN Smartphone – DEINE Entscheidung

Sehr geehrte Eltern und Pädagogen, 
sehr geehrte Damen und Herren,

nahezu jedes Kind verfügt mittlerweile über ein Smartphone. Das Eintrittsalter sinkt dabei permanent, selbst Kinder unter 10 Jahren sind als Nutzer keine Seltenheit mehr. 
Dabei werden die bekannten Messenger-Dienste von den Kindern und Jugendlichen intensiv genutzt. Dementsprechend sind u.a. „Klassen-Chats“ mittlerweile die Regel.

Auf diesem Weg finden digitale Dateien (= Video, Audio, Bild, Text) problemlos und ungefiltert den Zugang zu den Kindern und Jugendlichen. Leider gehören dazu auch Pornografie jeglicher Art sowie Gewaltdarstellungen. Auf vieles davon sind unsere Kinder und Jugendlichen aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung nicht im Geringsten vorbereitet.

„Jugendschutzeinstellungen“ über den Browser oder das heimische WLAN sind hier keine sicheren Lösungen, da die Dateien jederzeit auch über Bluetooth, Datenträger oder andere Schnittstellen „getauscht“ bzw. verbreitet werden können.

Diese Entwicklung ist nicht nur moralisch, sondern auch strafrechtlich höchst bedenklich. Je nach Alter der Besitzer, Empfänger, Verbreiter oder Darsteller bzw. abhängig vom Inhalt der Dateien kommen verschiedene Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) in Betracht:

  • § 131 StGB – Gewaltdarstellung,
  • § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern,
  • § 184 a/b/c StGB – Verbreitung, Erwerb, Besitz kinder-/jugend-/gewalt- oder tierpornographischer Schriften.

Kinder unter vierzehn Jahren sind strafunmündig, handeln nicht schuldhaft. Eine rechtswidrige Straftat als solche bleibt jedoch bestehen.

Als sogenanntes Tatmittel unterliegt auch das Smartphone der Einziehung, was eine ersatzlose Wegnahme bedeutet! Nachdem die strafbaren Dateien Spuren auf den Geräten hinterlassen und sogar wieder hergestellt werden könnten, ist in allen anderen Fällen zumindest die vollständige und sichere Löschung ALLER Daten durch einen IT-Forensiker notwendig!

Ein aktueller Fall: 
Auf dem Smartphone einer Zwölfjährigen wurde ein kinderpornografisches Video festgestellt. Anschließend wurden von der Polizei insgesamt zwölf Handys sichergestellt. Auf einem dieser Geräte befand sich zudem noch ein äußerst brutales Gewaltvideo (sog. SNUFF-Video). Die Dateien selbst waren von den Kindern über einen gängigen Messenger per Klassen-Chat getauscht worden. 
Bemerkenswert ist, dass das Vorschaubild zu dem Video nicht dessen tatsächlichen Inhalt, sondern lediglich ein Bild aus einer speziell dazu vorgeschalteten „harmlosen“ Sequenz (spielende Hundewelpen) anzeigte.

Die Nutzereinstellungen der Handys bzw. die Grundeinstellung von Apps können die Verbreitung solcher Dateien begünstigen (automatischer Download von Medien). Befinden sich die strafbaren Inhalte erst einmal auf dem Smartphone oder werden sie verbreitet, liegen die oben beschriebenen Straftatbestände vor. Ein aktives Handeln ist nicht immer erforderlich.

Ein weiteres Phänomen ist unter dem Fachbegriff „Sexting“ (Sex und Texting) bekannt: Darunter versteht man den privaten Austausch selbst erstellter erotischer Fotos/Videos per Handy oder Internet. Sexting ist eine moderne technologiegestützte Form des Flirtens. Das gilt für Kinder und Jugendliche ebenso, wie für Erwachsene. Auf diesem Weg gelangen die Dateien ins weltweite Netz und können auch missbräuchlich (Cybermobbing oder Erpressung) verwendet werden.

Ein Flyer mit weiteren Informationen dazu ist unter der folgenden Adresse abrufbar:

https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/kinder-und-jugend/003774/index.html

(bzw. Polizeipräsidium Niederbayern/Schützen und Vorbeugen/Kinder und Jugend/Selfies)

Bitte

  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern bzw. mit Ihren Schülern über diese Gefahren.
  • Seien Sie selbst Vorbild bei der Nutzung von Smartphones/Tablets.
  • Nutzen Sie vertrauliche Beratungs- und Hilfsangebote, z.B. beim Schulpsycholo- gen, dem Jugendsozialarbeiter an der Schule (JaS), dem Jugendamt oder anderen sozialen Stellen bzw. Einrichtungen.

Oder

  • Wenden Sie sich an Ihre Kriminalpolizei.

Herausgeber:
Kriminalpolizeiinspektion Landshut
Neustadt 480, 84028 Landshut
E-Mail: KPI.Landshut@polizei.bayern.de Tel: 0871 / 9252-0

Stand: 09/2019